AÜ-Gesetz in der IT-Branche: kompletter Unsinn

Arbeitnehmerüberlassung

Die erneute Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜ-Gesetz), das uneingeschränkt auch Anwendung in der IT-Branche findet, belegt einmal mehr, wie realitätsfremd Politik sein kann. Was in bester Absicht als Schutz für ausgebeutete Arbeitnehmer in Billiglohn-Branchen gedacht war und insbesondere die Arbeitsweise von Zeitarbeitsfirmen kontrollieren sollte, wird in völliger Verkennung der Sachlage auch auf Branchen wie die IT angewendet.

Wenn ein schlecht bezahlter Packer oder Raumpfleger zu niedrigsten Tarifen über Drittfirmen an große Unternehmen ausgeliehen wird, damit diese sich teure Lohnzusatzkosten sparen und Probleme mit dem Kündigungsschutz vermeiden können, ist das eine Sache – und sicher eine, gegen die man vorgehen kann und sollte. Wenn aber in der IT Selbständige und freiberuflich arbeitende Menschen, die immer ein mehrfaches von vergleichbaren fest angestellten Kollegen verdienen und sich aus absolut freien Stücken für diese Art der Selbständigkeit entschieden haben, keine freiberuflichen Verträge mehr eingehen können, weil die Auftraggeber Gefahr laufen, Scheinselbständigkeit zu fördern, ist das eine ganz andere Sache – und zwar ein geradezu grotesker Unsinn.

AÜ-Gesetz in der IT-Branche: kompletter Unsinn
Gleiches gilt auch für IT-Unternehmen, die ihre eigenen, festen Mitarbeiter im Kundenauftrag an Softwareentwicklungsprojekten arbeiten lassen: Hier zwingt der Gesetzgeber die Auftraggeber faktisch dazu, Werkverträge zu vergeben, selbst wenn keine vorher definierten Gewerke erstellt werden können. Der Großteil von Softwareentwicklungsprojekten wird heutzutage agil umgesetzt, d.h. zu Beginn gibt es eine grobe Idee des gewünschten Ergebnisses, und die Ausformulierung findet im Verlauf des eigentlichen Projektes statt. Derartige Projekte sind per Definition volatil und ziehen ihre Daseinsberechtigung genau aus dem Umstand, dass man zu Beginn einer Entwicklungsarbeit eben noch nicht genau wissen kann, welche Anforderungen bis zum Ende der Arbeiten noch miteingearbeitet werden. Wie soll ein solches Projekt als Gewerk vergeben werden? Und weshalb?

Freiberufliche IT-Fachkräfte arbeiten meistens nur für einen Kunden gleichzeitig und sind, zumal wenn sie in seinen Räumlichkeiten vor Ort tätig werden (was oft gar nicht anders möglich ist), immer an dessen Arbeitszeiten und interne Prozesse gebunden. Und natürlich unterliegen sie seinen Weisungen, wer sonst sollte ihnen erklären, welche Arbeit sie zu machen haben. Dagegen verlangt das AÜ-Gesetz, dass Auftraggeber genau das Gegennteil nachweisen können: Externe Mitarbeiter arbeiten für mehrere Kunden, unterliegen nicht ihren direkten Anweisungen, können kommen und gehen, wann sie wollen und sind auch sonst in keine betrieblichen Abläufe eingebunden. Was für ein realitätsferner Blödsinn, der inzwischen dazu führt, dass manche Unternehmen, die dringend auf freiberufliche Unterstützung von IT-Fachkräften angewiesen wären, diese aus Angst vor Förderung von Scheinselbständigkeit ablehnen. Zum Schaden aller Beteiligten.

Nun würde der Gesetzgeber argumentieren, dass man genau dafür das AÜ-Gesetzt in die Welt gesetzt habe und Unternehmen, welche eigene feste Mitarbeiter an Kunden “ausleihen” wollen, speziell dafür eine Lizenz beantragen könnten. Zum einen hilft das aber keinem freiberuflichen Mitarbeiter weiter, und zum anderen ist eine solche AÜ-Lizenz durch ihre Rahmenbedingungen praktisch fast sinnlos: Sie setzt nämlich einerseits zwingend voraus, dass der einzelne fest angestellte Mitarbeiter dieser AÜ in seinem Arbeitsvertrag zustimmt, was dank des absolut negativen Rufes der AÜ von niemandem gerne gemacht wird, der gleichzeitig dank des akuten Fachkräftemangels in Kurzzeit einen anderen Job findet. Und andererseits ist der Einsatz von Mitarbeitern unter AÜ-Lizenz zeitlich streng begrenzt, wodurch er in der Praixs unattraktiv wird: Kaum ist jemand in einem Projekt richtig eingearbeitet, muss er dieses wieder verlassen.

AÜ-Gesetz in der IT-Branche: kompletter Unsinn

Hier mischt sich der Staat ganz eindeutig in Dinge ein, von denen er offensichtlich nichts versteht und gängelt alle Akteure in einem unerträglichen Maße, ohne dabei irgendeinen Mehrwert zu schaffen. Dabei könnte die Lösung des Problems so einfach sein: Das AÜ-Gesetz sollte nur auf bestimmte Branchen und bei bestimmten Voraussetzungen Anwendung finden und darf generell in Bereichen nicht zum Einsatz kommen, in welchen extern eingesetzte Mitarbeiter nicht weniger verdienen als vergleichbare interne Mitarbeiter und in denen nachvollziehbarer Fachkräftemangel herrscht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert